Voraussetzungen für die Genhmigung von Intensivpflege

Die "außerklinische Intensivpflege" erfordert eine ärztliche Verordnung. Die erste Verordnung erfolgt in der Regel in der Klinik im Rahmen des Entlassungsmanagements und gilt nur maximal 2 Wochen. Die Folgeverordnung kann nur ein entsprechend qualifizierter Arzt erstellen.

Die Patienten müssen einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben, damit die Kosten übernommen werden. Ein besonders hoher Bedarf liegt vor, wenn bei Patienten jederzeit unerwartet eine lebensbedrohliche Situation eintreten kann, in der sie sofort Hilfe brauchen. Deshalb muss ständig eine geeignete Pflegefachkraft zur Kontrolle und Einsatzbereitschaft anwesend sein, oder es ist ein vergleichbar intensiver Einsatz einer Pflegefachkraft erforderlich. Gleichzeitig sind die Patienten aber in einem Zustand, in dem eine Behandlung in der Klinik nicht mehr notwendig ist, weil davon keine gesundheitlichen Verbesserungen zu erwarten sind.